Fragen zum Ergebnis der Prüfung
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte zu Ergebnissen und Inhalten unserer Gutachten geben dürfen. Diese Informationen sind ausschließlich für die zuständige Versicherung bestimmt – nur sie kann Ihnen Einblick gewähren.
Die Versicherung hat mich an E.Via verwiesen
Dann handelt es sich um ein organisatorisches Missverständnis – bitte entschuldigen Sie. Auskünfte zu Gutachten kann ausschließlich die zuständige Versicherung erteilen. Bitte wenden Sie sich an die dort zuständige Stelle.
Wie erreiche ich die Versicherung?
Auf unserem Anschreiben ist der genaue Name der Versicherung als Auftraggeber angegeben. Über eine Suchmaschine finden Sie damit in der Regel die Kontaktdaten.
Warum wurde mein Gegenstand nicht repariert?
Voraussetzungen für eine Reparatur sind:
- Ihr Schadenfall ist plausibel nachvollziehbar.
- Der Zeitwert Ihres Gegenstandes ist höher als die voraussichtlichen Reparaturkosten.
- Die Eigentumsverhältnisse sind klar und nachvollziehbar.
- Sie haben im Online-Fragebogen einer Reparatur zugestimmt.
Was in Ihrem Fall nicht zutrifft, kann Ihnen die zuständige Versicherung mitteilen.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Der Wert eines Gegenstandes (Zeitwert) sinkt mit jedem Tag. Durch technische Weiterentwicklung und Wettbewerb fallen Verkaufspreise oft schnell, während Reparaturkosten gleich bleiben oder steigen, weil weniger Ersatzteile produziert werden.
So kann ein grundsätzlich guter Gegenstand schon nach wenigen Monaten weniger wert sein als die Reparatur beim Hersteller kostet. Dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Was ist der Zeitwert?
Der Zeitwert ist der tatsächliche Wert einer Sache zum Schadenzeitpunkt. Grundlage ist die festgelegte wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Jedes Gut – ob technisches Gerät, Maschine oder Gebäude – hat eine solche Nutzungsdauer. Sie berücksichtigt den Wertverlust durch Weiterentwicklung, die natürliche Abnutzung und den Zeitraum, über den ein Gegenstand abgeschrieben werden kann. Sie ist nicht mit der technischen Nutzungsdauer zu verwechseln: Viele Gegenstände funktionieren länger, für die Berechnung des Zeitwertes spielt das jedoch keine Rolle bzw. spiegelt sich im Restwert wider.
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer legen Einrichtungen wie das Bundesfinanzministerium, der Bundesverband deutscher Sachverständiger oder freie Wirtschaftseinrichtungen fest.
Wie wird der Zeitwert berechnet?
Der Zeitwert setzt sich aus drei Faktoren zusammen:
- Wirtschaftliche Nutzungsdauer: festgelegt von den oben genannten Einrichtungen.
- Aktueller Neuwert: der Neupreis am Tag der Prüfung, den wir im Prüfbericht belegen. Ist ein Gerät nicht mehr erhältlich, wird ein technisch gleichwertiges Gerät herangezogen. Überhöhte Preise einzelner Restbestände gelten nicht als realistischer Marktwert.
- Gebrauchtwertfaktor: berücksichtigt Vorbeschädigungen, die nicht zum Schadenfall gehören. Zwischen echten Beschädigungen und altersbedingten Gebrauchsspuren wird unterschieden.
Die Regulierungspflicht beschränkt sich auf den tatsächlich entstandenen Schaden; für Vorbeschädigungen müssen weder Versicherungsnehmer noch Versicherung aufkommen.
Formel: aktueller Neuwert × Zeitwertfaktor × Gebrauchtwertfaktor
Beispiel für ein Smartphone (alle Werte beispielhaft):
- Neuwert: 1.000 €
- Wirtschaftliche Nutzungsdauer: 48 Monate
- Bisherige Nutzung: 24 Monate
- Gebrauchtwertfaktor: 1
- Zeitwert = 1.000 € × (0,9 − 0,6 / 48 × 24) × 1 = 600 €
Was ist der Restwert?
Manchmal sind Einzelteile eines defekten Gegenstandes noch verwertbar. Dann setzen wir einen Restwert an – etwa den Betrag, den Sie für die Komponenten auf dem freien Markt erzielen könnten. Fordern Sie den Gegenstand zurück, zieht die Versicherung den Restwert vom Zeitwert ab.
Im Online-Fragebogen geben Sie an, ob Sie den Gegenstand bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zurückerhalten möchten. Antworten Sie mit „Nein“, wird er nach einer Lagerfrist von 14 Arbeitstagen entsorgt; einen Beleg stellen wir auf Wunsch aus. Treffen Sie keine Auswahl, gehen wir davon aus, dass Sie den Gegenstand zurückerhalten möchten.
Bekomme ich meinen Gegenstand zurück?
Wurden Sie nach Zeitwert entschädigt und haben im Fragebogen eine Rücksendung abgelehnt, gelten unsere Lagerfristen. Nach Ablauf ist eine Rücksendung nicht mehr möglich.
Wichtig: Wurde Ihr Schadenfall beispielsweise abgelehnt, erhalten Sie den Gegenstand automatisch direkt nach der Prüfung zurück.
Ist Ihr Gegenstand eingelagert und die Lagerfrist noch nicht abgelaufen, können Sie hier eine Rücksendung anfragen. Bitte beachten Sie dazu den Punkt „Restwert“.
Ich bin mit dem Ergebnis nicht einverstanden
Wir bedauern, dass Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, und nehmen Ihre Einwände ernst. Bitte schildern Sie sie möglichst ausführlich, damit wir sie prüfen können.